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Veranstaltungs-
bedingungen


Damit alles ordentlich durchgeführt werden kann, gelten für alle Sitzungen die nachfolgenden Bedingungen für CC Laternche-Veranstaltungen. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank.

  1. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu allen Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren haben nach Mitternacht im Sinne des Jugendschutzgesetzes die Veranstaltung zu verlassen. Elternhaftung wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorausgesetzt.
  2. Bei Konzert- und sonstigen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und sonstigen Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter übernimmt für im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Hör- und Gesundheitsschäden keine Haftung.
  3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorsehbaren Schadens beschränkt.
  4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken, Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, als Waffen gebräuchliche Gegenstände (auch Regenschirme), ist generell untersagt. Bel Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Ersatz des Eintrittsgeldes. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.
  5. Offensichtlich betrunkenen und berauschten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltungsstätte untersagt Das Recht des Veranstalters, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  6. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- oder Videokameras aller Art ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt, Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  7. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte Ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Die Vorverkaufsstelle tritt lediglich als Vermittler dieser Vertragsbeziehung auf und ist selbst kein Vertragspartner.
  8. Zurücknahme der Eintrittskarte erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung bis zu 10 Tagen nach dem angesetzten Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Die Zurücknahme der Eintrittskarte aus Grund der örtlichen und /oder terminlichen Verlegung der Veranstaltung erfolgt nur bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde, bis zum neuen Veranstaltungstermin. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  10. Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an seine Erfüllungsgehilfen und die Produktionsleitung/Sicherheitsdienst, ist unbedingt Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  11. Bei der Produktion wirken Sie als Zuschauer mit. Sie erklären sich hiermit als Besuch der Veranstaltung damit einverstanden, dass Sie möglicherweise bei der Ausstrahlung der Aufzeichnung dieser Produktion via Rundfunk und/oder TV oder Ihrer sonstigen Verwertung (insbesondere Presse) im Bild zu sehen sind.
  12. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, insbesondere der In 4. und 6. näher bezeichneten und ggf. in Verwahrung genommenen Gegenstände. Der Veranstalter haftet nicht für die Garderobe am Veranstaltungsort
  13. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt und wird im Sinne der gesetzlichen Regelungen zur unerlaubten Gewerbeausübung strafrechtlich verfolgt.

Stand: 11.11.2022